Autorin aus eigenem Film gedrängt und eigenes Drehbuch vorenthalten.

Pressemitteilung
Autorin aus eigenem Film gedrängt und eigenes Drehbuch vorenthalten: Gelbart Legal erzwingt Einsicht in finales Drehbuch vor dem Kammergericht Berlin nach politisch motiviertem Ausschluss der Autorin
Kammergericht stärkt Urheberrechte von Autoren im Eilverfahren. Produktionsfirma kann Einsicht in finale Drehfassung nicht hinter angeblichen Geschäftsgeheimnissen verbergen
Berlin. Gelbart Legal hat für die Drehbuchautorin und Schauspielerin Sarah Maria Sander einen bedeutenden Erfolg vor dem Kammergericht Berlin erzielt.
- Urheberrecht im Eilverfahren gestärkt: Das Kammergericht Berlin gibt der Drehbuchautorin Sarah Maria Sander Recht (Beschluss vom 24.07.2026, Az. 24 U 38/26).
- Keine Geheimnisse vor Autoren: Filmproduktionen dürfen wesentliche Textänderungen nicht unter dem Deckmantel von „Geschäftsgeheimnissen“ verbergen.
- Politischer Hintergrund: Der Klage ging der Entzug der vertraglich garantierten Hauptrolle voraus, nachdem sich die Autorin öffentlich für Israel ausgesprochen hatte.
Der 24. Zivilsenat bestätigte im Rahmen der Kostenentscheidung eine entsprechende Entscheidung der 15. Kammer des Landgerichts Berlin, wonach eine Drehbuchautorin die Herausgabe beziehungsweise Einsicht in die finale Drehfassung verlangen kann, um mögliche unzulässige Änderungen an ihrem Werk rechtzeitig vor dessen Verwertung überprüfen zu können. Die gegnerische Filmproduktion Soilfilms Media GmbH muss nach dem erfolgreichen Eilverfahren die Kosten des Verfahrens tragen.
Nach Auffassung des Kammergerichts dürfen Filmproduktionen wesentliche Änderungen an einem Werk nicht unter Berufung auf angebliche Geschäftsgeheimnisse dem Zugriff der Urheber entziehen. Autoren müssen die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob ihre Werke ohne Zustimmung verändert wurden. Andernfalls droht nach Auffassung des Gerichts ein endgültiger Rechtsverlust.
Hintergrund des Verfahrens
Die von Gelbart Legal vertretene Autorin Sarah Maria Sander hatte gemeinsam mit Rainer Begoihn das Drehbuch für das Filmprojekt „Die Todessehnsucht der Maria Ohm“ verfasst. Der zugrunde liegende Drehbuchvertrag garantierte ihr zudem die Titel- und Hauptrolle, welche auf ihren eigenen autobiografischen Erfahrungen basiert.
Nach Darstellung Sanders wurde ihr die vertraglich zugesicherte Hauptrolle entzogen, nachdem sie sich öffentlich für Israel im Zusammenhang mit dem Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 eingesetzt hatte. Die Produktionsfirma begründete die Entscheidung nach Angaben der Autorin damit, ihr politisches Engagement gefährde die Festivalchancen des Films und eine Zusammenarbeit sei nicht möglich, da Schauspieler und Agenturen aufgrund ihrer Beteiligung absprängen. Im Anschluss wurde das Drehbuch ohne Sanders Zustimmung im Geheimen umgeschrieben. Als sie Einsicht in die finale Fassung verlangte, verweigerte die Produktionsfirma die Herausgabe und berief sich unter anderem auf Geschäftsgeheimnisse.
Kammergericht weist Argumentation der Filmproduktion zurück
Gegen diese Verweigerung setzte sich Gelbart Legal im Wege des Eilrechtsschutzes zur Wehr. Das Kammergericht Berlin erteilte der Argumentation der Filmproduktion, die sich auf angebliche Geschäftsgeheimnisse berufen hatte, eine klare Absage. Das Gericht stellte fest, dass Autoren ein Einsichtsrecht zusteht, um unzulässige Abweichungen rechtzeitig vor der Filmpremiere zu prüfen, da andernfalls ein unzumutbarer, endgültiger Rechtsverlust drohe. Insbesondere ist nach Auffassung des Kammergerichts keine Vorwegnahme der Hauptsache anzunehmen.
Stimmen zum Verfahren
Sarah Maria Sander:
„Mir wurde die vertraglich zugesicherte Hauptrolle genommen und mein Drehbuch ohne meine Zustimmung verändert. Am Ende musste ich sogar vor Gericht darum kämpfen, die finale Fassung meines eigenen Werkes überhaupt sehen zu dürfen. Allein dieser Umstand zeigt, wie absurd die Situation geworden ist. Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass eine Autorin erst aus diesen niederen Gründen aus ihrem eigenen Projekt ausgeschlossen wird und anschließend darum kämpfen muss, ihr eigenes Drehbuch einsehen zu können. Dass das Kammergericht mir dieses Recht bestätigt hat, ist deshalb nicht nur ein persönlicher Erfolg. Es ist ein wichtiges Signal für den Schutz von Urhebern und für alle Kreativen, die ihre Rechte gegenüber deutlich stärkeren Akteuren verteidigen müssen.“
Norman Nathan Gelbart, Managing Partner von Gelbart Legal:
„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für den Urheberschutz. Wer ein Werk geschaffen hat, muss auch überprüfen können, was daraus gemacht wird. Filmproduktionen dürfen wesentliche Änderungen an einem Werk nicht hinter angeblichen Geschäftsgeheimnissen verbergen. Der Fall zeigt zugleich, wie schnell kreative und wirtschaftliche Machtungleichgewichte zulasten einzelner Urheber wirken können. Das Kammergericht hat hier eine wichtige Grenze gezogen und die Rechte von Autoren gestärkt.“
Über Gelbart Legal:
Gelbart Legal ist eine auf Wirtschafts-, Immobilien-, Arbeits- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei mit Standorten in Berlin und Tel Aviv. Die Kanzlei vertritt nationale und internationale Mandanten, Unternehmen sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowohl beratend als auch in komplexen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

