Öffentliches Baurecht
Wir beraten zu allen Belangen des öffentlichen Baurechts. Wir unterstützen insbesondere die Erlangung von Baugenehmigungen und übernehmen die Abwehr von bauaufsichtlichen Verfügungen (v. a. Nutzungsuntersagungen und Beseitigungsverfügungen). Wir beraten Sie zu sämtlichen planungsrechtlichen Fragestellungen (u.a. Bebauungsplan) und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte sowohl im Umgang mit Behörden, als auch vor dem Verwaltungsgericht.