Wohnungseigentumsrecht

 

Wir beraten zu allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von wohnungseigentumsrechtlichen Ansprüchen insbesondere bei unzumutbaren Belästigungen und baulichen Veränderungen durch andere Eigentümer einschließlich Beschlussanfechtungsklagen. Wir beraten zudem bei der Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum und übernehmen die Prüfung und Erstellung von Teilungserklärungen nebst Gemeinschaftsordnung u. a. bei Projektentwicklungen.