Erfolg für Ahmad Mansour:
Landgericht Berlin bestätigt Einstweilige Verfügung gegen taz-Redakteur auf Unterlassung persönlichkeitsrechtsverletzender Äußerungen
Ein weiterer Erfolg für Ahmad Mansour: Das Landgericht Berlin hat einem prominenten Redakteur der taz im Wege einer Einstweiligen Verfügung untersagt, ehrverletzende Äußerungen über Ahmad Mansour weiter zu verbreiten.
Der Journalist hatte auf der Plattform „X“ zu einem bei der „Welt“ veröffentlichten Interview mit Ahmad Mansour erklärt:
„Ahmad Mansour lebt seit 20 Jahren in Deutschland. Sein Rassismus und seine Radikalisierung machen mir Sorgen. Wie kann sich unsere Gesellschaft dagegen schützen ?“
Gegen die vom Landgericht Berlin am 14.05.2025 erlassene, einstweilige Verfügung legte der taz-Redakteur Widerspruch ein. Im weiteren Verlauf des Verfahrens bestätigte das Landgericht mit Urteil vom 09.07.2025 die einstweilige Verfügung. Der taz-Redakteur erkannte das Urteil als abschließend an.
Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass die beanstandete Äußerung eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Sie suggeriere ohne ausreichende Tatsachengrundlage, Ahmad Mansour vertrete rassistisches oder radikales Gedankengut.
Norman Nathan Gelbart, Managing Partner von Gelbart Legal: „Mit der erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung der Unterlassungsansprüche konnte ein klares Zeichen gegen die Verbreitung unbegründeter und ehrverletzender Rassismus- und Radikalisierungsvorwürfe im öffentlichen Raum gesetzt werden.“
Ahmad Mansour: „Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil. Wer das Prinzip der Sachlichkeit, wenn auch bei durchaus kontroversen Themen, zugunsten von Polemik und ehrverletzender Diffamierungen verläßt, darf sich nicht hinter dem hohen Gut der Meinungsfreiheit verstecken.“
Bild: ©Heike Steinweg