Gelbart Legal wendet in Zusammenarbeit mit The Lawfare Project erfolgreich die Blockade eines Journalisten auf Twitter durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ab.
Die Blockade eines Journalisten durch eine öffentlich-rechtliche Medienanstalt stellt einen Verstoß gegen die verfassungsmäßig geschützte Presse- und Informationsfreiheit dar.
Die Folge der Blockade ist die Verletzung des Journalisten zum einen in seinem durch das Grundgesetz geschützten Recht der allgemeinen Informationsfreiheit, welches eine ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen garantiert.
Auch hat die Blockade die Verletzung der Pressefreiheit zur Folge, welche auch die journalistische Recherche umfasst.
Ein Eingriff der Behörden in die Grundrechte der allgemeinen Informationsfreiheit und der Pressefreiheit wäre ausschließlich zulässig, wenn eine gesetzliche Grundlage einen derartigen Eingriff erlauben würden. Für Twitter-Blockaden sieht jedoch weder das Bundes- noch das Landesrecht solche Grundlagen vor.
Daher dürfen öffentliche Anstalten niemanden auf Twitter blockieren. Tun sie es dennoch, so handeln sie rechtswidrig.