Gelbart Legal vor zwei Gerichten gegen rechtswidrige Corona-Maßnahmen erfolgreich
In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin haben wir am 08.02.2021 Einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verpflichtung zum Tragen von Medizinischen Masken und FFP-2 Masken beantragt; ferner gegen das Verbot, sich ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nur noch bis zu 15 km vom eigenen Wohnsitz entfernen zu dürfen. Nach Eingang unseres Antrages hat der Berliner Senat die 15 km – „Leinenregelung“ zum 12.03.2021 wieder aufgehoben. Über die Rechtmäßigkeit des Zwanges zu FFP2-Masken steht die Entscheidung noch aus.
In einem weiteren Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf unsere Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichtes per Einstweiliger Anordnung vom 26.03.2021 (OVG 1 S 21/22) festgestellt, dass die Verpflichtung, auf Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen, rechtswidrig ist. Ferner stellte das Gericht fest, dass auch die Verpflichtung, im Freien in der Zeit von 24 – 06 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen, unwirksam ist: „Die Annahme, dass sich auf einem Parkplatz im Freien spontan immer eine Situation ergeben kann, in der der Mindestabstand unterschritten wird, erscheint eher theoretischer Natur und wird der Lebenswirklichkeit nicht gerecht“, so das Oberverwaltungsgericht. Zur nächtlichen Maskenpflicht führte das Oberverwaltungsgericht aus: „Zwar ist nachvollziehbar, dass sich auf den in der Anlage genannten belebten Straßen und Plätzen zur Tagzeit und auch noch während der Abendstunden viele Menschen begegnen können, so dass der Mindestabstand in diesen Bereichen eines verdichteten Fußgängerverkehrs nicht selten unterschritten werden dürfte; doch erscheint dies jedenfalls ab Mitternacht und bis zum Beginn des frühmorgendlichen Geschäftsverkehrs eher ausgeschlossen, zumal ein nur flüchtiges Vorbeigehen von Menschen aneinander für die Virusübertragung regelmäßig nicht ausreichend sein dürfte“.
Nathan Gelbart, geschäftsführender Partner von Gelbart Legal: „Wir freuen uns über die beiden Teilerfolge und hoffen jetzt auch auf die Erreichung der von uns beantragten Aufhebung des vollkommen willkürlich aktuell angeordneten FFP2-Zwanges. Wer soll den Wirrwarr von drei verschiedenen Maskentypen und Maskenzonen noch nachvollziehen können ? Bedauerlicherweise hat das Oberverwaltungsgericht die aus unserer Sicht klar verfassungswidrig verhängten Kontaktbeschränkungen und Quarantäneauflagen bestätigt. Wir scheuen nicht den Weg zu den Verfassungsgerichten. Auch den neuen Einfall des Senates, Kunden im Einzelhandel einer Testpflicht zu unterwerfen, werden wir angreifen.“