Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Christian Gammelin

Bau- und Architektenrecht

Privates Baurecht

Immobilientransaktionen (Asset / Share Deal)

Mietrecht (Wohnraum / Gewerbe)

Vergaberecht

Notariat

Die fachlichen Schwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Christian Gammelin liegen in den Bereichen des privaten Bau- und Architektenrechts, Immobilienrechts, Vergaberechts sowie des Mietrechts. 2026 ist Herr Gammelin zum Notar in Berlin bestellt worden.

Herr Rechtsanwalt Gammelin ist dabei für sämtliche am Bau und an der Planung Beteiligten sowohl baubegleitend als auch prozessual tätig, insbesondere für (internationale) Investoren, Projektentwickler, Planer, Projektsteuerer, Bauherren und Bauunternehmen.

Als Notar deckt Herr Gammelin die gesamte Bandbreite notarieller Dienstleistungen ab – von der einfachen Unterschriftsbeglaubigung über die Gründung von Unternehmen bis hin zur Beurkundung von Unternehmens- und Immobilientransaktionen sowie Erbschafts- und Familienangelegenheiten. Ein besonderer Schwerpunkt seiner notariellen Tätigkeit liegt im Immobilienrecht.

Vor seiner Tätigkeit bei Gelbart Legal war Rechtsanwalt Gammelin in zwei überörtlichen Kanzleien mit Schwerpunkten im Bau- und Architektenrecht sowie im Immobilienwirtschaftsrecht tätig.